Bedeutung
[1] ein Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland; Freistaat
[2] historisches Land in Deutschland, ehemaliges Königreich
Beispiele
[1] Bayern ist ein Freistaat.
[1] Bayern liegt im Süden Deutschlands.
Weitere Quellenbeispiele (2)
Die Quellenbeispiele können historische und seltene Verwendungen enthalten.
Grammatikhinweis
Der Artikel wird gebraucht, wenn „Bayern“ in einer bestimmten Qualität, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitabschnitt als Subjekt oder Objekt im Satz steht. Ansonsten, also normalerweise, wird kein Artikel verwendet.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | (das) Bayern | — |
| Genitiv | (des Bayern) (des Bayerns) Bayerns | — |
| Dativ | (dem) Bayern | — |
| Akkusativ | (das) Bayern | — |
Aussprache
Im Kontext
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