Bedeutung
[1] zusätzlich Beiliegendes, Beigefügtes, etwas daneben übermitteltes, das Weitere, Zusätzliches, das daneben Bestehende oder Vorhandene; auch: (Schriftwesen:) hinten angefügter Abschnitt, einer E-Mail beigefügte Datei, (Wirtschaft:) erläuternde, ergänzende Dokumente des Jahresabschlusses eines Unternehmens(Jurisprudenz:) spezifische Ergänzung eines Gesetzestextes
[2] kein Plural, Gesellschaft, Politik: Personen, die ein privates oder politisches Umfeld bilden, Freundeskreis, Gruppe von Anhängern
Beispiele
[1] Die Mail hatte einen längeren Anhang.
[1] Im Anhang steht das Namensregister.
[1] „Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.“
[1] „Dieses Gesetz gilt für die Emission der in Anhang 1 zu diesem Gesetz genannten Treibhausgase durch die dort genannten Tätigkeiten.“
[2] Sie erschienen mit ihrem ganzen Anhang.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Anhang | die Anhänge |
| Genitiv | des Anhanges des Anhangs | der Anhänge |
| Dativ | dem Anhang dem Anhange | den Anhängen |
| Akkusativ | den Anhang | die Anhänge |
Aussprache
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