der
Bedeutung
[1] Wirtschaft: Inhaber von Aktien, und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft
Beispiele
[1] Nach § 53a des deutschen Aktiengesetzes sind Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
[1] „Der Aktionär hat zweierlei wichtige Rechte: er ist der, wo das Geld gibt, und er darf bei der Generalversammlung in die Opposition gehen und etwas zu Protokoll geben, woraus sich der Vorstand einen sog. Sonnabend macht.“
[1] „Als sie in See stach, waren alle vierzehn Aktionäre mit an Bord.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Aktionär | die Aktionäre |
| Genitiv | des Aktionärs | der Aktionäre |
| Dativ | dem Aktionär | den Aktionären |
| Akkusativ | den Aktionär | die Aktionäre |
Aussprache
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